Als gerichtlich bestellter medizinischer Sachverständiger beurteilt Dr. Dormann medizinische Fragestellungen unabhängig und ausschließlich nach fachlichen Kriterien — die Beurteilung ist allein dem Gericht und der Wahrheitsfindung verpflichtet, nicht einer der Verfahrensparteien.
Das Gericht beauftragt die Begutachtung per Beweisbeschluss mit konkret formulierten Beweisfragen.
Die vollständige Gerichtsakte sowie medizinische Vorunterlagen werden ausgewertet.
Je nach Fragestellung erfolgt eine persönliche Untersuchung der zu begutachtenden Person.
Die Beweisfragen werden strukturiert und nachvollziehbar begründet beantwortet und dem Gericht übermittelt.
Bei Bedarf wird das Gutachten in der mündlichen Verhandlung erläutert und Fragen der Parteien beantwortet.
Die Tätigkeit als gerichtlicher Sachverständiger richtet sich je nach Verfahrensart nach der Zivilprozessordnung (§§ 402 ff. ZPO), dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) oder der Strafprozessordnung (StPO). Die Vergütung erfolgt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).