GA·04 — Gericht

Gerichtsgutachten

Als gerichtlich bestellter medizinischer Sachverständiger beurteilt Dr. Dormann medizinische Fragestellungen unabhängig und ausschließlich nach fachlichen Kriterien — die Beurteilung ist allein dem Gericht und der Wahrheitsfindung verpflichtet, nicht einer der Verfahrensparteien.

Für welche Verfahren werden Gerichtsgutachten erstellt?

  • Zivilrechtliche Verfahren, z. B. Schmerzensgeld- oder Schadensersatzklagen nach Unfällen
  • Sozialgerichtliche Verfahren, etwa Klagen gegen Bescheide der Rentenversicherung oder des Versorgungsamts
  • Strafrechtliche Verfahren, in denen medizinische Sachverhalte zu klären sind

Wie läuft die gerichtliche Begutachtung ab?

  1. Bestellung durch das Gericht

    Das Gericht beauftragt die Begutachtung per Beweisbeschluss mit konkret formulierten Beweisfragen.

  2. Akteneinsicht

    Die vollständige Gerichtsakte sowie medizinische Vorunterlagen werden ausgewertet.

  3. Untersuchung, falls erforderlich

    Je nach Fragestellung erfolgt eine persönliche Untersuchung der zu begutachtenden Person.

  4. Schriftliches Gutachten

    Die Beweisfragen werden strukturiert und nachvollziehbar begründet beantwortet und dem Gericht übermittelt.

  5. Mündliche Erläuterung (optional)

    Bei Bedarf wird das Gutachten in der mündlichen Verhandlung erläutert und Fragen der Parteien beantwortet.

Rechtliche Grundlage

Die Tätigkeit als gerichtlicher Sachverständiger richtet sich je nach Verfahrensart nach der Zivilprozessordnung (§§ 402 ff. ZPO), dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) oder der Strafprozessordnung (StPO). Die Vergütung erfolgt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

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