GA·02 — Sozialmedizin

Sozialmedizinische Gutachten

Sozialmedizinische Gutachten beurteilen die gesundheitliche Situation im Kontext gesetzlicher Sozialleistungen — etwa zur Frage, ob und in welchem Umfang jemand erwerbsgemindert, pflegebedürftig oder in seiner Teilhabe eingeschränkt ist.

Für wen ist ein sozialmedizinisches Gutachten relevant?

  • Antragsteller:innen auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung
  • Menschen im Verfahren zur Einstufung des Pflegegrads bei der Pflegekasse
  • Antragsteller:innen auf Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) beim Versorgungsamt
  • Personen im Verfahren mit Jobcenter oder Arbeitsagentur zur Erwerbsfähigkeit

Wie läuft die Begutachtung ab?

  1. Auftrag durch den Sozialversicherungsträger

    Rentenversicherung, Pflegekasse oder Versorgungsamt erteilen den Gutachtenauftrag mit konkreter Fragestellung.

  2. Aktenprüfung

    Vorliegende medizinische Unterlagen, Vorbefunde und Reha-Entlassungsberichte werden ausgewertet.

  3. Persönliche Untersuchung

    Eine ausführliche Untersuchung nach den jeweiligen Begutachtungsrichtlinien findet statt.

  4. Standardisiertes Gutachten

    Das Gutachten wird nach dem vom Auftraggeber vorgegebenen Format erstellt und übermittelt.

Rechtliche Grundlage

Je nach Verfahren gelten unterschiedliche gesetzliche Grundlagen: Erwerbsminderungsrenten richten sich nach § 43 SGB VI, die Pflegegrad-Einstufung nach den Begutachtungsrichtlinien zu § 15 SGB XI, und die Feststellung des Grads der Behinderung nach den Vorgaben des SGB IX in Verbindung mit der Versorgungsmedizin-Verordnung.

Sozialmedizinisches Gutachten anfragen