Ein Versicherungsgutachten beurteilt aus ärztlicher Sicht, ob und in welchem Umfang eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, die für eine Versicherungsleistung relevant ist. Es bildet die medizinische Grundlage für die Entscheidung des Versicherers.
Der Fragenkatalog des Versicherers wird gesichtet, vorhandene Befunde und Vorgutachten werden angefordert.
Je nach Fragestellung erfolgt eine persönliche fachärztliche Untersuchung in der Praxis.
Die medizinischen Befunde werden in Bezug zur versicherungsrechtlichen Fragestellung (z. B. Grad der Berufsunfähigkeit) gesetzt.
Das Gutachten wird strukturiert nach den Vorgaben des Versicherers erstellt und übermittelt.
Versicherungsgutachten orientieren sich an den vertraglichen Bedingungen der jeweiligen Police (z. B. Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung, BUZ) sowie den allgemeinen Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Die genauen Bewertungsmaßstäbe (z. B. Prozentsatz der Berufsunfähigkeit) ergeben sich aus dem individuellen Versicherungsvertrag.