GA·01 — Versicherung

Versicherungsgutachten

Ein Versicherungsgutachten beurteilt aus ärztlicher Sicht, ob und in welchem Umfang eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, die für eine Versicherungsleistung relevant ist. Es bildet die medizinische Grundlage für die Entscheidung des Versicherers.

Für wen ist ein Versicherungsgutachten relevant?

  • Versicherte, die einen Antrag auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellen
  • Personen nach einem Unfall, bei denen die private Unfallversicherung den Invaliditätsgrad prüft
  • Versicherte, deren private Krankenversicherung eine medizinische Notwendigkeit klären lässt
  • Angehörige im Leistungsfall einer Lebensversicherung mit Gesundheitsklausel
  • Versicherungsunternehmen, die eine unabhängige ärztliche Zweitbeurteilung benötigen

Wie läuft die Begutachtung ab?

  1. Auftragsklärung

    Der Fragenkatalog des Versicherers wird gesichtet, vorhandene Befunde und Vorgutachten werden angefordert.

  2. Untersuchung

    Je nach Fragestellung erfolgt eine persönliche fachärztliche Untersuchung in der Praxis.

  3. Beurteilung

    Die medizinischen Befunde werden in Bezug zur versicherungsrechtlichen Fragestellung (z. B. Grad der Berufsunfähigkeit) gesetzt.

  4. Schriftliches Gutachten

    Das Gutachten wird strukturiert nach den Vorgaben des Versicherers erstellt und übermittelt.

Rechtliche Grundlage

Versicherungsgutachten orientieren sich an den vertraglichen Bedingungen der jeweiligen Police (z. B. Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung, BUZ) sowie den allgemeinen Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Die genauen Bewertungsmaßstäbe (z. B. Prozentsatz der Berufsunfähigkeit) ergeben sich aus dem individuellen Versicherungsvertrag.

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